Car-Sharing auch am Stadtrand gewährleisten

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auch zukünftig in allen Bereichen der Berliner Bezirke eine ausreichende Versorgung mit Car-Sharing-Angeboten gewährleistet werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 30. November 2015 zu berichten.

 

Begründung:

Nach Änderung des Geschäftsbereichs der Fa. Car2Go werden die Berliner Außenbezirke und -Stadtteile nicht oder kaum noch von Car-Sharing-Angeboten abgedeckt. Dies wird sich unmittelbar auf den Individualverkehr auswirken, weil es ganze Bevölkerungsgruppen durch reine ökonomische Interessen von modernen Mobilitätsangeboten ausschließt. Da kommerzielle Car-Sharing-Unternehmen öffentlich begünstigt werden, muss eine diskriminierungsfreie und transparente Regelung zur Nutzung der Fahrzeuge in allen Berliner Ortsteilen sichergestellt werden.

 

Stefan Böltes

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