Geschützte Räume in Schwimmbädern für trans- und ...

intersexuelle Menschen schaffen

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, bei den Berliner Bäderbetrieben die Möglichkeit geschützter Räume für trans- und intersexuelle Menschen im Stadtbad Schöneberg zu erörtern.

Da der Schwimmbadbesuch für Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, mit einem spezifischen Schutzbedürfnis vor Stigmatisierung und Diskriminierung verbunden ist, soll das Stadtbad Schöneberg mindestens einmal im Monat zwei Stunden nur trans- und intersexuellen Menschen vorbehalten sein. Eine mögliche Konzeption kann sich am Kreuzberger Baerwaldbad orientieren. Das Stadtbad Schöneberg eignet sich besonders aufgrund der sozialräumlichen Nähe zur queeren Szene in Nordschöneberg.

 

Begründung:

An kaum einem anderen Ort ist eine Unterscheidung von Mann und Frau so allgegenwärtig, wie im Schwimmbad. Trans- und intersexuellen Menschen soll ermöglicht werden, als Gruppe ein Schwimmbad für sich zu haben – als sog. Schutzraum, da Schwimmbäder kein diskriminierungsfreier Raum sind und durch die notwendige Badebekleidung Diskriminierungsmerkmale besonders offenlegen.

 

Orkan Özdemir, Fraktion der SPD

Marius Feldkamp, Fraktion Bündnis90/ Die Grünen

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