Die BVV ersucht das Bezirksamt sicher zu stellen, dass sich die weiteren Planungen für eine Verdichtung auf dem Grundstück Hauptstraße 28-29 / Belziger Straße 33 eng am bereits erteilten Bauvorbescheid orientieren.
Abweichend vom Bauvorbescheid soll ausschließlich die Errichtung eines rechten Seitenflügels im Grundstücksteil Hauptstraße ermöglicht werden, soweit im Gegenzug auf die Aufstockung der historischen Garagen verzichtet wird.
Die Gestaltung der Fassade zur Hauptstraße soll so zurückhaltend sein, dass die benachbarten Baudenkmale durch neue Gestaltungselemente nicht beeinträchtigt werden. Im Dach- / Fassadenbereich zur Hauptstraße ist ferner die Ausbildung eines Giebels (unter Bezugnahme auf die benachbarten historischen Giebel) anzustreben, soweit dieses Element gestalterisch in das Vorhaben integrierbar ist.
Begründung:
Mit Ausnahme der beschriebenen Abweichung ist eine Nachverdichtung über das bereits zugebilligte Maß hinaus gehend städtebaulich nicht verträglich und würde ähnliche Begehrlichkeiten auf Nachbargrundstücken wecken.
Christoph Götz
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