Inklusion in Tempelhof-Schöneberg realisieren

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, alle geplanten Baumaßnahmen, die eine grundsätzliche Sanierung oder einen Neubau vorsehen, entsprechend dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2008 der Vereinten Nationen barrierefrei zu planen und umzusetzen.

 

Aktuelle Bauvorhaben sind daraufhin zu untersuchen, ob Barrierefreiheit im Planungsprozess im Sinne der Bauordnung von Berlin abwägungsfehlerfrei berücksichtigt wurde und die Planung gegebenenfalls diesbezüglich anzupassen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Bezirksverordnetenversammlung begründet zu berichten, warum die bauordnungsrechtliche Barrierefreiheit nicht umgesetzt wird.

 

 

Begründung:

Ggf. mündlich

 

 

 

Berlin, den 07.04.2014

 

Marijke Höppner

Fraktion der SPD

 

Martina Zander-Rade

Fraktion Bündnis90/Grüne

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