Nicht oder eingeschränkt nutzbare Sporthallen nutzbar machen

Das Bezirksamt wird ersucht, alle aktuell nicht oder eingeschränkt nutzbaren Sporthallen tabellarisch aufzulisten und dabei folgende Angaben zu machen:
  • Name der Sporthalle, Anschrift
  • Datumangabe (seit wann besteht der Ausfall/die Einschränkung?)
  • KLR-Mengen p.a. (im betriebsfähigen Zustand und aktuell; ggf. Null-Angabe)
  • Kurzbeschreibung der zum Ausfall oder zur Einschränkung der Nutzbarkeit führenden Mängel
  • Provisorische Maßnahmen zur Behebung der Mängel (auch wenn diese in einigen Jahren wieder auftreten)
  • Kosten der provisorische Maßnahmen (ggf. grob schätzen)
  • Ja/Nein-Angabe (ist die Maßnahme in der Hochbauplanung 2014 berücksichtigt?)
  • Kosten der Gesamtsanierung (ggf. grob schätzen)
  • Monatsangabe (wann ist nach aktueller Planung die Sporthalle wieder nutzbar?)
Für die Sporthallennutzung ist/sind das/die entsprechende(n) KLR-Produkt(e) mit ihren Gesamtmengen, Selbstkosten pro Einheit (Stückkosten) in 2012 und 2013 und der jeweilige Median anzugeben. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Februar-Sitzung zu berichten. Axel Seltz, SPD Sabine Schneller, GRÜNE

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