Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei der Neugestaltung des Breslauer Platzes folgende Maßgaben zu berücksichtigen:
-Schaffung einer ebenen Platzfläche unter Verzicht auf jeglichen Höhen-Absatz am Bordstein im Bereich Lauterstraße.
-Verkehrsrechtliche Ausweisung der Fläche als Fußgängerbereich mit definierten Lieferzeiten als Ausnahme.
-Verzicht auf eine Durchfahrt-Möglichkeit für KFZ (nicht für Fahrräder) im Zuge der Lauterstraße von der Nied- zur Rheinstraße und ausschließliche Zu- und Abfahrt des Liefer- und Marktverkehrs über Niedstraße (an der Rheinstraße jedoch ggf. herausnehmbare Poller für Feuerwehr, Müllfahrzeuge etc.).
-Verwendung von Sitzbänken mit Sitzflächen aus Holz (statt Metall).
Begründung:
Ggf. mündlich
Annette Hertlein, Christoph Götz
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