Öffentlich nutzbare WC´s in Supermärkten

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes für eine Änderung der Berliner Bauordnung dahin gehend einzusetzen, dass bei der Errichtung von Lebensmittel- Einzelhandelsbetrieben ab 500 qm vom Errichter obligatorisch öffentlich zugängliche und kostenlos nutzbare, barrierefreie Toilettenanlagen mit vorzusehen sind. Diese sollen nach dem Vorbild großer Fach- und Möbelmärkte dem Eingangsbereich zugeordnet werden. Ferner sollen für Senioren geeignete Sitzgelegenheiten im Eingangsbereich verpflichtend vorgesehen werden.

Begründung:
Bei einer alternden Gesellschaft und dem Anspruch an eine möglichst lange Autonomie älterer Menschen gewinnt das Thema der Mobilität und der eigenständigen täglichen Versorgung eine besondere Bedeutung. Ältere Menschen sind dabei auf die Möglichkeiten zur Nutzung von Toiletten sowie auf Möglichkeiten zum kurzzeitigen Sitzen in erhöhtem Maße angewiesen.

Berlin, den 02.12.2013
Christoph Götz

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