Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei der Neuvergabe/ Neuausschreibung von bezirkseigenen Flächen Tabakwerbung nicht mehr zu zulassen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2014 zu berichten.
Begründung:
Die gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums sind hinlänglich bekannt.
Im Rahmenabkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (seit 2005 geltendes Recht in Deutschland) wird in Artikel 13 ein „umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung, Förderung des Tabakverkaufs und Tabaksponsoring“ vereinbart.
Bis zur Umsetzung des Verbots sollen Spielräume des Bezirksamts genutzt werden, um Tabakwerbung einzudämmen.
Berlin, den 02.12.2013
Hermann Zeller
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