Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob mit einer Erstellung eines bezirklichen Rah-menkonzeptes für die Ansiedlung von produktions- und verarbeitungsunabhängige Standorten des Güterumschlags ein rechtssicheres Werkzeug für eine zukünftige Steuerung der Ansiedlung von Logistikunternehmen im Bezirk geschaffen werden könnte (in der rechtlichen Wirkung z.B. entsprechend dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept).
Der BVV ist bis Juni 2013 zu berichten.
Begründung:
Die ungesteuerte Ansiedlung von Logistikunternehmen führt hinsichtlich der Verkehrsentwicklung, der Emissionen und der Flächennutzung immer wieder zu unerwünschten Verdrängungsprozessen und städtebaulichen Entwicklungen (z.B. Säntisstraße und ehem. Gaswerk Mariendorf).
Berlin, den 11.03.2013
Christoph Götz
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