Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets ermöglichen

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Einrichtungen, die Lern- und Nachhilfe anbieten, zu unterstützen. Dazu sollten Schulen, die noch keinen Kooperationspartner für die außerunterrichtliche Lernunterstützung für Schülerinnen und Schüler haben, ein Schreiben des Schulamts erhalten mit der dringende Aufforderung, eine Vereinbarung abzuschließen einschließlich einer rechtlichen Erläuterung zum Bildungs- und Teilhabepaket bezüglich der Inanspruchnahme von Lernunterstützung durch bedürftige Kinder, des Weiteren ein Musterbeispiel für eine Kooperationsvereinbarung.
Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass bis spätestens Ende Mai alle Schulen eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben und der BVV in der Sitzung im Juni dazu berichten.

Begründung:
Auch wenn eine sehr viel weniger bürokratische Unterstützung für Kinder von Eltern im ALG II Bezug wünschenswert wäre, so entspricht doch das Bildungs- und Teilhabepaket der aktuellen rechtlichen Grundlage. Das Bildungs- und Teilhabpaket sieht vor, dass Kinder deren Eltern ALG II beziehen das Recht auf Förderung einer Lernhilfe haben. Diese kann jedoch nur gewährt werden, wenn die Schule eine Kooperationsvereinbarung mit einer entsprechenden Einrichtung abgeschlossen hat. Da ca. die Hälfte der Schulen im Bezirk noch über keine entsprechende Vereinbarung verfügt, ist das Bezirksamt aufgefordert darauf hinzuwirken.

Berlin, den 11.02.2013

Elke Ahlhoff, Jan Rauchfuß
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD

Jörn Oltmann, Martina Zander-Rade
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion Bündnis 90/die Grünen

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