Kriterien für Vergaben von Planungsleistungen

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt bei der Beauftragung von Planungen für die Gestaltung von Plätzen, Grünanlagen, Straßen und anderen Freiräumen von sozialer Bedeutung die Berücksichtigung der planerischen Aspekte Geschlechtergerechtigkeit („Gender-Mainstreaming“), Barrierefreiheit und Partizipation/Kommunikation grundsätzlich in den vertraglichen Verpflichtungen der Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen zu verankern. Im Rahmen des vorzulegenden Erläuterungsberichtes sollen zukünftig auch die oben genannten Aspekte berücksichtigt werden.

Die an Vergabeverfahren beteiligten Büros sollen bereits im Vorfeld der Beauftragung neben der gestalterischen Kompetenz ihre Qualifikation hinsichtlich der genannten sozialen Aspekte nachweisen. Für die Beurteilung der Qualifikation soll eine präzisierende Checkliste bis Januar 2013 entwickelt werden und dem zuständigen Ausschuss zur Zustimmung vorgelegt werden.

Begründung:
Ggf. mündlich

Berlin, den 12.11.2012

Marijke Höppner
Fraktion der SPD

Marius Feldkamp
Fraktion Bündnis90/Grüne

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