Die BVV ersucht das Bezirksamt, in Fällen von planungsrechtlichen Aufwertungen von Grundstücken für verdichtete Wohnbauvorhaben im inneren Stadtbereich (Ortsteile Schöneberg, Friedenau, Tempelhof (Nordteil) über das Instrument des Durchführungsvertrags Belegungsrechte an Wohnungen für Mieter mit geringem Haushaltseinkommen zu sichern (Wohnberechtigungsschein WBS, Berliner Grenzen).
Der Anteil der zu sichernden Wohnungen auf dem jeweiligen Grundstück soll im Verhältnis zum Maß der angestrebten Aufwertung stehen und ist auf dem Wege von Einzelverhandlungen mit dem jeweiligen Eigentümer zu bestimmen. Zielgröße ist eine Sicherung von 20 % der zu Realisierung anstehenden Zahl der Wohnungen. Die grundlegende Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens soll dadurch nicht in Frage gestellt werden.
Zum Durchführung und insbesondere zur Frage der Mietbemessung und der Verankerung der öffentlichen Rechte am Objekt ist zunächst ein Verfahrensvorschlag zu entwickeln der BVV ist bis Ende Januar 2013 zur Zustimmung vorzulegen ist.
Begründung:
Die Allgemeinheit soll an den Wertzuwächsen angemessen teilhaben, die Grundstückseigentümer durch planungsrechtliche Heraufstufung von Grundstücken erfahren und realisieren (z.B. BNP-58/60-Gebiete, ehem. Bahnflächen etc.). Die Bereitstellung von Wohnraum auch für Bürger mit geringeren Einkommen dient im Interesse der Allgemeinheit der sozialen Stabilität.
Berlin, den 15.10.2012
Christoph Götz
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