Entfernung illegal aufgestellter Altkleider-Sammelcontainer

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, abschließend wirkungsvoll gegen die illegale Aufstellung von Altkleider-Sammelcontainern im öffentlichen Straßenland und in Grünanlagen vorzuge-hen.

Sollten die betreffenden Firmen einer letztmaligen Aufforderung zur Entfernung der Container nicht nachkommen, ist die Abfuhr über die Facheigentümer der betreffenden Grundstücke zu veranlassen und die damit verbundenen Kosten zu verauslagen sowie im Anschluss von den Aufstellern zuzüglich Ordnungsgelder rückzufordern.

Begründung:
Die Container verschandeln nicht nur das Stadtbild und geben Anlass zur illegalen Ablagerung von Abfällen im Umfeld sondern begünstigen illegal operierende Firmen z.B. gegenüber gemeinnützigen Mitbewerbern, die sich über Sondernutzungserlaubnisse bzw. Erlaubnisse von anderen Grundstückseigentümern die Genehmigung zur Aufstellung einholen.

Nach dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 08.12.2011 (hinsichtlich der Aufstellung von Altkleider-Sammelcontainern im Bezirk Neukölln) ist außerdem zu befürchten, dass Sammelcontainer nun im Bezirk Tempelhof-Schöneberg verstärkt aufgestellt werden könnten. Dem gilt es vorzubeugen.

Berlin, den 15.10.2012

Christoph Götz

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