Tempo 30 in der Goebenstraße während des Schulbetriebs

Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf der Goebenstrasse zwischen der Potsdamer Straße und der Kulmer Straße eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 Km/h einzuführen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf die Zeit des Ganztagsschulbetriebs und Nachbetreuungszeit der Neumarkgrundschule zwischen 7:30 und 18:00 zu begrenzen.
Als zusätzliche Motivation für die Autofahrer zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung sollen interaktive Hinweisschilder installiert werden.

Begründung:
Der benannte Straßenabschnitt ist für viele Schüler der Neumarkgrundschule ein Teil ihres Schulweges, entweder von der Bushaltestelle von der Potsdamer Straße aus oder aus dem Wohngebiet nördlich der Goebenstraße. Die Ampel an der der Kreuzung Steinmetzstraße / Goebenstraße wird von Autofahrern häufig mit überhöhter Geschwindigkeit und während der roten Ampelphase für die Autofahrer überfahren. Punktuelle Überprüfungen der Polizei haben nur kurzzeitig Abhilfe geschaffen.
Das interaktive Hinweisschild soll zusätzlich Aufmerksamkeit schaffen und die Grundschüler schützen. Nachweislich bewirken die interaktiven Hinweisschilder eine zusätzliche Motivation, die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten.

Berlin, den 10.09.2012

Annette Hertlein

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