Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen für die Einrichtung einer Tempo-30-Geschwindigkeitsbegrenzung in der Rubensstraße einzusetzen, um eine wirksame Reduzierung der Lärmbelastung zu erzielen.
Begründung:
Die Rubensstraße ist eine wesentliche Verbindungsstrecke zwischen Steglitz/Tempelhof und Schöneberg, deren Anwohnerinnen und Anwohner unter dem Lärm des Durchgangsverkehrs, der durch die Häuserschlucht verstärkt wird, zu leiden haben. Im Hinblick auf die Ruhe der Patienten des AVK, der auf dem Grazer Damm mit einer 30-Zone bereits Rechnung getragen wird, ist dies auch in der Rubensstraße umzusetzen.
Berlin, den 13.08.2012
Melanie Kühnemann
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