Die BVV empfiehlt dem Bewzirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Bezirks Mitte dafür einzusetzen, dass im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Kurfürstenstraße 41-44 (B-Plan II-125-1VE) folgende Belange berücksichtigt werden.
1. Das Erdgeschoss mit Ladennutzung soll offen und transparent gestaltet werden (keine verklebten Schaufensterscheiben).
2. Sollte der Bau eines Parkhauses unverzichtbar sein, müssen Sicherheitskriterien in die Planung einfließen. Die besondere Situation des Quartiers bzgl. der Prostitution (Vollzug im geschützten Parkhaus) ist zu beachten).
3. Hofbereiche und unbebaute Grundstücksbereiche sind einzufrieden.
Begründung:
Ggf. mündlich
Berlin, den 11.06.2012
Nihan Dönertaş
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