Fußgängersicherheit im Ost-West-Grünzug

Die BVV ersucht das Bezirksamt, in Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Stellen Sorge zu tragen, dass ab dem Zeitpunkt der Öffnung des Alfred-Lion-Stegs als letzter Teil des Ost-West-Grünzugs in der Wilhelm-Kabus-Straße im Bereich der Querung mit dem Grünzug eine örtlich begrenzte Tempo-30-Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet wird. Die Regelung soll bis zur deutlich verzögerten Fertigstellung eines Fußgängerüberwegs über die Wilhelm-Kabus-Straße bestehen bleiben.

Begründung:
Mit der Fertigstellung des Ost-West-Grünzugs im kommenden Juli wird eine erhebliche Fußgängerfrequenz zwischen der Schöneberger Insel und Neu-Tempelhof bzw. dem Tempelhofer Feld erwartet. Die Querungssituation mit der Wilhelm-Kabus-Straße, die mit 50 km/h befahren wird und im betreffenden Bereich vorläufig in keiner Weise für querenden Fußverkehr eingerichtet sein wird, stellt absehbar eine gravierende Gefahrensituation dar. Mit der späteren Realisierung des derzeit in der Planung befindlichen Zebrastreifens wird dann eine Absicherung der Situation entstehen, sodass die Geschwindigkeitsbegrenzung verzichtbar wird.

Berlin, den 07.05.2012

Christoph Götz

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