Schülersprecher/innen an Grundschulen obligatorisch wählen

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass entgegen der derzeitigen Regelung im Schulgesetz die Wahl von Schülersprecher/innen auch an den Grundschulen obligatorisch durchgeführt wird. Dabei soll das aktive Wahlrecht entsprechend den Regelungen zur Wahl in die Schulkonferenz ab der 3. und das passive Wahlrecht ab der 5. Klassenstufe gelten.

Begründung:
Die Wahl von Schülersprecher/innen an Grundschulen ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Herausbildung eines Demokratieverständnisses und Voraussetzung für spätere politische Bildungsansätze bei Schülerinnen und Schülern.

Durch das Formulieren eigener Ziele, das Formulieren und Entwerfen von Wahlplakaten beim passiven und das Abgleichen der eigenen Positionen mit dargestellten Zielen beim aktiven Wahlrecht werden wichtige erste Erfahrungen mit den grundlegenden Prozessen einer demokratischen Gesellschaft gemacht.

Um Demokratieverständnis nicht vom Wohlwollen einzelner Schulleitungen abhängig zu machen, sollte die Wahl der Schülersprecher/innen zur Pflicht werden.

Berlin, den 07.05.2012

Daniel Behrendt

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