Internetinhalte in Leichter Sprache darstellen

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die Inhalte der häufig besuchten Seiten des Bezirksamtes auf dem Internetportal nach den Vorgaben für eine Leichte Sprache darzustellen. Besonders die ergänzenden Angebote wie Terminvereinbarung oder die Ausstellung von Urkunden sind dabei zu berücksichtigen.

Des Weiteren soll geprüft werden, ob auf der bezirklichen Startseite Informationen zum Inhalt, Hinweise zur Navigation sowie Hinweise auf vorhandene Informationen in Leichter Sprache gegeben werden können.

Begründung:
Das Internetangebot des Bezirksamtes bietet den Bürgern wichtige Informationen und Unterstützung bei allen Dienstleistungen des Bezirksamtes. Um die Behörde zu entlasten und das Online-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger soweit wie möglich leicht verständlich anzubieten, sollen die häufig genutzten Angebote in einfacher Sprache beschrieben werden.

Mit Leichter Sprache/ Einfacher Sprache sind sprachliche Artikulationsweisen gemeint, die generell sehr leicht verständlich sind.

Berlin, den 07.05.2012

Annette Hertlein

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