Die BVV ersucht das Bezirksamt, für die Aufgaben der Informationsfreiheit ein/e Beauftragte/r im Bezirksamt zu benennen.
Begründung:
Die Kommunikation und Informationsverteilung zwischen dem Bezirksamt und den Bürgern soll gefördert werden. Für diese Belange ist auf Seiten des Bezirksamtes ein Ansprechpartner zu benennen, der / die die Aufgaben, die viele Fachbereiche des Bezirks betreffen, bündelt.
Berlin, den 12.03.2012
Annette Hertlein
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