Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftungszonen 27 und 28 (Frie

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt zu prüfen, ob

- die Parkraumbewirtschaftungszone 27 in westlicher Richtung bis zur Bundesallee und in nördlicher Richtung bis zur Varziner Straße und Straße am Güterbahnhof bzw. Autobahn- und S-Bahntrasse ausgedehnt werden kann.
- die Parkraumbewirtschaftungszone 28 in nordöstlicher Richtung entlang der Hauptstraße und in östlicher Richtung bis zur Baumeisterstraße ausgedehnt werden kann, so dass der Straßenbereich zwischen den Autobahntrassen eingeschlossen ist.

Die Belange der Anwohner sind dabei zu berücksichtigen.

Begründung:
Nach Angaben einzelner Anwohner des genannten Straßenbereichs entspricht der Parkraumbedarf nicht dem vorhandenen Parkraum. Die Situation verschärft sich tagsüber aufgrund von Besucherverkehr. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung kann die Situation entschärfen.
Die Grenzen der Parkraumbewirtschaftung sollen so gewählt werden, dass zwischen dem bewirtschafteten und dem nicht bewirtschafteten Parkraumbereich eine größere Hürde liegt, damit der Parksuchverkehr sich an der Grenze der Parkraumbewirtschaftung nicht übermäßig konzentriert.

Berlin, den 06.02.2012

Annette Hertlein

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