Aktionsplan zur UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen

Das Bezirksamt wird ersucht, einen bezirklichen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufzustellen und aufzuzeigen, wie eine schrittweise Umsetzung erfolgen kann.
Dabei sind Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch der Beirat für Menschen mit Behinderungen sowie die betreffenden Verbände und Vereine zu beteiligen. Die kommunalen Handlungsfelder zur Umsetzung der UN-Konvention sind zusammen mit den Betroffenen festzulegen.
Der Aktionsplan soll die Ziele, Maßnahmen, klare Aufgabenbeschreibungen, Fristen und Verantwortlichkeiten enthalten und ist der BVV bis zum 30.Juni 2011 vorzulegen. Zwischenzeitlich ist der BVV über den Fortgang zu berichten.

Begründung:
Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Deutschland verpflichtet, die in der Konvention aufgeführten Rechte der betroffenen Personengruppen zu sichern und zu verwirklichen. Im März 2009 trat die Konvention auch in Deutschland in Kraft. Damit sind alle staatlichen Ebenen in Deutschland verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in ihrem Wirkungsfeld zu achten und zu gewährleisten.
Menschen mit Behinderungen machen bundesweit ca. 10% der Bevölkerung aus. Angesichts des demografischen Wandels wird der betroffene Personenkreis noch wachsen.

Berlin, den 08.11.2010

Dr. Rainer Baack

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