Ganztagsbetreuung gemäß § 19 Schulgesetz

an der Elisabeth-Rotten-Schule sicher stellen

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen einzusetzen, dass die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule und des Ganztagsbetriebs an der Elisabeth-Rotten Schule wieder sichergestellt wird.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, das Angebot eines Mittagessens an der Schule wieder zu gewährleisten.

Begründung:

Bis zu Verlagerung der Sprachklassen an einen anderen Schulstandort wurde der Ganztagsbetrieb vom Diakonischen Werk sichergestellt. Sowohl Schulaufsicht als auch Bezirksamt waren rechtzeitig darüber informiert, dass der Träger die Betreuung bei einer Änderung der Zuständigkeit für die Sprachklassen nicht mehr fortsetzt. Zurzeit steht für die verbliebenen Schüler/innen mit zumeist erhöhtem Förderbedarf, weder ein/e Erzieher/in zur Verfügung, noch ist das Bezirksamt seiner Pflicht nachgekommen für ein Mittagessensangebot zu sorgen.

Berlin, den 20.09.2010

Elke Ahlhoff

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