Antrag zur 35.BVV/XX Antrag 5/8

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Task Force gegen sogenannte Clankriminalität in Tempelhof-Schöneberg einrichten
 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, unter Federführung des Ordnungsamts eine regelmäßig tagende Task Force „Clankriminalität“ einzurichten. Die Task Force soll analog zum erfolgreichen Vorgehen des Bezirks Neukölln die Zusammenarbeit der Behörden im Kampf gegen organisierte Kriminalität intensivieren und den Ermittlungsdruck auf (auch aus Neukölln ausweichende) Verdächtige intensivieren. Dazu soll die Task Force das Zusammenwirken der verschiedenen Fachämter im Bezirk sowie die Abstimmung mit der Landesebene und ggf. der Bundesebene, insbesondere dem Landeskriminalamt, der Staatsanwaltschaft und Justiz, den Finanzbehörden und dem Zoll koordinieren.

Ein erstes wichtiges Ziel der Task Force ist es, durch engere Kooperation die Zahl der regelmäßigen Schwerpunktaktionen in Tempelhof-Schöneberg deutlich zu steigern.

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, im Rahmen der Task Force (bereits von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossene) Vorschläge zur Bekämpfung von Raserei und illegalen Autorennen sowie zur verbesserten (auch gewerberechtlichen) Kontrolle von Spielhallen und Wettbüros voranzubringen und umzusetzen.

Um die Arbeit der Task Force möglichst effizient und wirkungsvoll zu gestalten, sollen nach Abstimmung mit dem Bezirksamt Neukölln erprobte Vorgehensweisen übernommen werden.

Über die Arbeit der Task Force ist dem Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt sowie dem Hauptausschuss halbjährlich zu berichten, beginnend ab dem 31.3.2020.

 

Begründung:

Clankriminalität macht nicht an Bezirksgrenzen halt. Deshalb braucht auch Tempelhof-Schöneberg ein koordiniertes ebenenübergreifendes Vorgehen von Polizei, Justiz, Zoll, Finanzbehörden und den Aufsichtsämtern sowie Fachabteilungen im Bezirk.

Für ein wirkungsvolles Vorgehen gegen kriminelle Strukturen ist es wichtig, auch Begleiterscheinungen der sogenannten Clankriminalität, etwa Bagatelldelikte und Ordnungswidrigkeiten, konsequent zu verfolgen. Im Rahmen der verstärkten Kontrollen soll regelmäßig auch die gewerberechtliche Zuverlässigkeit zu überprüfen.

 

Berlin, den 09. September 2019

Marijke Höppner                 Lars Rauchfuß, Jan Rauchfuß                                                                                 

und die weiteren Mitglieder der

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