20. Sitzung der BVV-TS am 16.05.2018

Anträge (6):

 

 

 

 

Antrag 1/6

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

betr.: Marienfelder Allee: Direkte Bahnhofszugänge einplanen!

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bezüglich der anstehenden Erneuerung der Bahnunterführung Marienfelder Allee / Großbeerenstraße bei den zuständigen Stellen des Landes für die Schaffung von barrierefreien Zugängen beiderseits der Straße zum darüber befindlichen S-Bahnhof Marienfelde einzusetzen. Die Bushaltestellen sollen dann idealerweise in der Unterführung angeordnet werden. Ziel ist die deutliche Verbesserung der Umsteigesituation Bus – S-Bahn am S-Bahnhof Marienfelde.

 

Begründung:

Seitens der DB wird aktuell im Zusammenhang mit dem Ausbau der Dresdner Bahn die Erneuerung der Unterführung Marienfelder Allee / Großbeerenstraße geplant, jedoch fehlt bislang die Bestellung des Landes für die Optimierung der Umsteigesituation.

 

https://www.tagesspiegel.de/berlin/baustelle-fuer-die-dresdner-bahn-lichtenrade-stellt-sich-auf-langwierige-bauarbeiten-ein/21201358.html

 

Berlin, den 7. Mai 2018

Jan Rauchfuß                                  Christoph Götz

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

Antrag 2/6

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

 

betr.: Verkehrskonzept für Sanierungsphasen am Tempelhofer und Mariendorfer Damm

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes für die zeitnahe Erarbeitung eines Konzepts zur Führung des Verkehrs auf dem Tempelhofer Damm und dem Mariendorfer Damm während der anstehenden grundhaften Sanierung einzusetzen.

Dabei soll für die Bauphasen abschnittsweise insbesondere geklärt werden:

- Beibehaltung der Leistungsfähigkeit der Straße als bedeutende Hauptverkehrsachse

- Führung des Radverkehrs / Angebot an Radverkehrsanlagen

- Liefermöglichkeiten für den Einzelhandel

- Führung des Fußverkehrs, Barrierefreiheit und Erreichbarkeit der Läden

- Ausweich-Angebote für den ruhenden Verkehr

- Vermeidung von ungesteuerten Ausweichverkehren in den angrenzenden Kiezen

Der BVV soll zum Jahresende 2018 als Grundlage für weiter gehende Entscheidungen berichtet werden.

 

Begründung:

Die bevorstehenden abschnittsweisen Sanierungsmaßnahmen sind für den Ortsteil Tempelhof mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. Im Interesse der Anlieger, der Gewerbetreibenden und der Verkehrsteilnehmer muss frühzeitig ein Konzept entwickelt werden, das alle Belange so gut wie möglich berücksichtigt und in der Bauzeit erträgliche Verhältnisse gewährleistet.

 

Berlin, den 7. Mai 2018

Jan Rauchfuß                                                    Christoph Götz

                                                                           Lars Rauchfuß

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

Antrag 3/6

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Verkehrsberuhigung der Skutaristraße besser umsetzen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Maßnahmen zur verbesserten Durchsetzung der Verkehrsberuhigung (Verkehrszeichen 325) und zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Skutaristraße zu ergreifen. Dabei sollen neben möglichen Kontrollen auch bauliche Vorkehrungen (Fahrbahnführung, Bodenschwellen, Poller) geprüft werden, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu verbessern. Außerdem ist zu prüfen, ob eine bauliche Sperrung der Skutaristraße am Dardanellenweg (analog zum Kreuzungsbereich Goldenes Horn/Britzer Straße), die Einrichtung der Skutaristraße als Einbahnstraße aus Richtung Rixdorfer Straße oder ein Verbot der Durchfahrt aus Richtung Dardanellenweg (Verkehrszeichen 250 mit Zusatz „Anlieger frei“) geeignet sind, den Durchgangsverkehr wirksam zu reduzieren.

 

Begründung:

Die Verkehrssituation in der Skutaristraße entspricht gegenwärtig nicht ihrer vorgesehenen Funktion als Wohnstraße. Insbesondere wird die Geschwindigkeitsbegrenzung im verkehrsberuhigten Bereich häufig überschritten. Zudem wird die Skutaristraße trotz dieser Geschwindigkeitsbegrenzung vielfach als Durchgangsstraße zwischen Britzer Straße und Rixdorfer Straße genutzt, wodurch die Anwohnerinnen und Anwohner unnötig belastet werden.

 

Berlin, den 7. Mai 2018

Jan Rauchfuß                                                         Lars Rauchfuß

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

Antrag 4/6

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen“ - Nummer 08000 116 016 mittels Aufklebern verfügbar machen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Aufkleber des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, die auf das Hilfetelefon aufmerksam machen, in den Toilettenräumen der Dienst- und Bürogebäude auf den Spiegeln anbringen zu lassen und damit auf das Angebot des Hilfetelefons gegen Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen.

 

Begründung:

Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Gewalt gegen Frauen zeigt sich als sexuelle Belästigung, Demütigung, Beleidigung, Prügel, Bedrohung, soziale Kontrolle, sexuelle Nötigung, Stalking oder Vergewaltigung. Gewalt kann jede Frau jederzeit erleiden.

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie ggfs. an Unterstützungsangebote vor Ort, z.B. an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe. Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen. Auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung.

Die Aufkleber, die die bundesweite Telefonnummer 08000 116 016 und die Website des Hilfetelefons beinhalten, können beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bestellt werden. Das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg hat diese Aufkleber bereits in den Damentoiletten auf den Spiegeln angebracht. Dies ist nachahmenswert. Toiletten sind Orte, die Frauen unbeobachtet aufsuchen. Gerade Frauen, die Gewalt durch ihre Partner*in erleiden, trauen sich oftmals nicht Flyer oder Karten von Hilfeangeboten anzunehmen oder Kontaktdaten in ihr Smartphone/Tablett einzuspeichern, da sie befürchten, kontrolliert zu werden und sich dann erneuter Gewalt auszusetzen.

https://www.hilfetelefon.de/fileadmin/content/Materialien/Aufkleber/Hilfetelefon_Gewalt_gegen_Frauen_Aufkleber.jpg

https://www.hilfetelefon.de/fileadmin/content/Materialien/Aufkleber/86x54_BFZ_Notfallkarte_Aufkleber2017.pdf

 

Berlin, den  7. Mai 2018

 

Jan Rauchfuß                                         Manuela Harling   

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

                                                                         

 

Antrag 5/6

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

betr.: Haltestelle umbenennen in „Am Marienpark“

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen für die Umbenennung der Bushaltestelle „Greiner Straße“ (Linie 181) in „Am Marienpark“ einzusetzen.

Begründung:

Der Marienpark Berlin zieht durch die angesiedelten Unternehmen wie „Stone Brewing World Bistro & Garden“,  „Wallenstein Backmanufaktur“ oder auch „Sagers Kaffeerösterei“ zahlreiche Besucher*innen an. Mit der Buslinie 181 können Besucher*innen unmittelbar bis zum Tor des alten Mariendorfer Gaswerks in der Lankwitzer Straße gelangen. Die Umbenennung der Haltestelle „Greiner Straße“, die direkt am Gelände liegt, wäre für ortsunkundige Besucher*innen des Marienparks eine Erleichterung zum Erreichen ihres Zieles.

 

Berlin, den 7. Mai 2018

Jan Rauchfuß                                    Manuela Harling

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

Antrag 6/6

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Monostruktur von Gewerbe entgegenwirken - Zahl der Shisha-Bars eindämmen, Versorgungsfunktion stützen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, für  

  • Die Haupt- und Rheinstraße zwischen Walther-Schreiber und Innsbrucker Platz
  • Den Tempelhofer Damm zwischen Friedrich-Karl-Straße/Ordensmeisterstraße und Ringbahnstraße sowie
  • Den Mariendorfer Damm zwischen Ullsteinstraße und Prühßstraße

zur Sicherung der Einzelhandels- und Versorgungsfunktion Textbebauungspläne aufzustellen, die die weitere Ansiedlung von Shisha Bars für unzulässig erklären.  Die Unzulässigkeit soll sich darüber hinaus bis 200 Meter in die jeweiligen Nebenstraßen hinein erstrecken. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll zugleich geklärt werden, ob eine Unzulässigkeitserklärung für Spielhallen über das Spielhallengesetz Berlin hinaus erforderlich ist.

Außerdem wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob zukünftig die in § 15 Baunutzungsverordnung (BauNVO Bln) bzw. § 7 Nr. 5 BO 58 (fortgeltende städtebauliche Vorschriften der Bauordnung Berlin) für den Einzelfall eingeräumte Möglichkeiten Anwendung finden, Umnutzungen von Wohn – oder Gewerbeflächen zu gastronomischen Betrieben in Wohngebieten zu versagen, wenn schon durch Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der vorhandenen Gewerbebetriebe der Gebietscharakter eines Wohngebietes (§15 BauNVO bzw. Gebiete nach § 34 BauGB Abs.2) gefährdet ist.

Der Prüfung sollen insbesondere Gaststätten, in denen Shisha-/Wasser-Pfeifen mit Hinblick auf die Bereiche Nichtraucherschutz, Jugendschutz, Lebensmittelrecht, Immissionsschutz, oder auch vorbeugender Brandschutz unterzogen werden.

Ferner soll eine Auflistung der im Bezirk als betroffen geltenden Gebiete erstellt werden.

In Tempelhof-Schöneberg hat  diese Anwendung bisher  in der Maaßenstraße stattgefunden. Weitere Gerichtsurteile in dieser Sache bestätigen diese Auslegung siehe OVG Reinland-Pfalz, AZ 1 A 10058/11).

Den betreffenden Ausschüssen ist bis Oktober 2018 zu berichten.

 

Begründung:

In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl von Shisha Bars in der Rheinstraße erheblich erhöht. Mittlerweile wird bei annähernd jedem Mieterwechsel im Bereich des Ladengewerbes das ursprüngliche Angebot aufgegeben und eine Shisha Bar eröffnet. Diese einseitige Entwicklung gefährdet die Einzelhandels- und Versorgungsfunktion der Rheinstraße. Die SPD-Fraktion verweist darauf, dass eine ähnliche Tendenz bereits Mitte der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts das damalige Bezirksamt Schöneberg veranlasst hat, für den Bereich der Hauptstraße zwischen Kleistpark und Dominicusstraße einen Textbebauungsplan (XI B4) aufzustellen, der die weitere Ansiedlung vom Spielhallen untersagte.

In allgemeinen Wohngebieten sind gemäß § 4 BauNVO Bln u. a. der Versorgung des Gebietes dienenden Schank- und Speisewirtschaften zulässig. Einige Gebiete in Tempelhof-Schöneberg sind mittlerweile jedoch intensiv durch gastronomische Betriebe mit Shisha Angebot geprägt, so dass nicht mehr von einer reinen Versorgeungsleistung gesprochen werden kann.

Die über viele Jahre gewachsene wirtschaftliche Mischung sowie die kleinteiligen Gewerbestrukturen in Wohngebieten aus Handel, Handwerk und Dienstleistungen gemeinsam mit Schank – und Speisewirtschaften drohen zunehmend verloren zu gehen.

Beim Betrieb von Gaststätten, in denen Shisha-/Wasser-Pfeifen angeboten werden, können erhebliche Gefahren für die Gesundheit von Gästen und Beschäftigten entstehen. Insbesondere durch das beim Zubereiten und Rauchen von Shishas entstehende Kohlenmonoxid ist eine nicht zu unterschätzende Gefährdung gegeben.

Kohlenmonoxid (CO) entsteht durch eine unvollkommene (unsaubere) Verbrennung zum Beispiel von Holzkohle. CO ist geruchlos, hat fast die gleiche Dichte wie Luft, CO-Luftgemische sind hochexplosiv.

In einigen Teilen des Bezirkes lässt sich eine Herausbildung von meist überwiegend gastronomisch geprägten Monostrukturen mit Rauch- und Geruchsimmissionen erkennen.

Um bestehende Strukturen in Wohngebieten zu schützen definiert § 15 BauNVO die sonst zu genehmigenden Betriebe im Einzelfall als unzulässig, wenn sie nach Art, Zahl, Lage, Umfang und Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebietes widersprechen. Wenn der Charakter eines Wohngebietes verloren zu gehen droht, können weitere Genehmigungen von z.B. gastronomischen Betrieben somit untersagt werden.

Somit bietet sich die Möglichkeit, von der bisherigen Genehmigungspraxis für Anträge auf Gastronomienutzung mit Shisha-Angebot abzuweichen, die bei Erfüllung der formalen ordnungs- und baurechtlichen Auflagen eine Bewilligung vorsieht.

Zukünftig kann zum Schutz von Kiezen, die als Wohngebiete definiert sind, die weitere und zusätzliche Nutzung von Gewerbeflächen als Gastronomie mit erheblichen Immissionen untersagt werden, wenn bereits eine Überversorgung des Gebietes festzustellen ist.

Hierbei steht die Eingrenzung einer weiteren Zunahme von immer neuen Gastronomiebetrieben mit Shisha-Angebot durch die Umnutzung bisher anderweitig genutzten Flächen im Mittelpunkt.

Bereits bestehende Betriebe sind nicht betroffen. Hier gilt Bestandsschutz.

 

Berlin, den  7. Mai 2018

Jan Rauchfuß                                         Nihan Dönertaş, Axel Seltz                

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD              

 

 

 

 

 

 

 

          

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