17. Sitzung der BVV-TS am 21.02.2018

Anträge (4):

 

 

 

Antrag 1/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

Betreff: Umbau des Nollendorfplatzes endlich beginnen
 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen weiterhin für den Umbau/Umgestaltung des Nollendorfplatzes einzusetzen.

Hierzu soll zunächst der Umbau in einem Teilabschnitt (Teilabschnitt 1) des Nollendorfplatzes realisiert werden.

Die Gruppe Planwerk hat im Auftrag des Bezirksamtes/ Stadtentwicklungsamt im April 2016 ein Umsetzungskonzept in zwei Bauabschnitten entwickelt, das im ersten Bauabschnitt einen Umbau des Platzinnenbereiches und des südwestlichen Platzrandes vor dem Goya-Gebäude bis zur Maaßenstraße vorsieht. Dieses Konzept würde die großräumigen Verkehrsströme nicht berühren, weil die Nord-Süd-Verkehrsanbindung von der Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße in die Kleiststraße und Maaßenstraße weiterhin gewährleistet wäre.

Durch die breiten Straßen (insbesondere Bülowstraße und Kleiststr.) wird der Nollendorfplatz heute vor allem als Verkehrsknotenpunkt wahrgenommen, nicht als Platz mit Aufenthaltsqualität. Durch einen Umbau soll der Platzcharakter wieder deutlicher herausgestellt werden, wobei sich an der Straßenführung der Hauptachsen nichts ändern wird.

Begründung:

Der Nollendorfplatz soll wieder in einen Zustand versetzt werden, „der seinen Aufgaben und seiner Bedeutung für die Stadt angemessen ist.

 

Berlin, den 12.02.2018

Jan Rauchfuß                                              Nihan Dönertas                

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD           

 

 

       

Antrag 2/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

Betreff: Passender Brunnen für den Breslauer Platz


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt sich mit den Berliner Wasserbetrieben (BWB) über einen Trinkwasserbrunnen auf den Breslauer Platz zu verständigen. Der Brunnen soll:

  • ein multifunktionaler und barrierefreier Trinkwasserbrunnen sein,
  • die Möglichkeit bieten Wasserflaschen, Gießkannen und Eimer zu befüllen,
  • einen Anschluss zum Pflanzenwässern und Platzabspritzen bieten,
  • die Entsorgung von einfachen, marktanfälligem Abwasser der Marktstände zu ermöglichen,
  • frostsicher und ganzjährig betreibbar sein.

Zudem soll im Einklang mit den Berliner Wasserbetrieben der Standort des Brunnens festgelegt werden. Sollte es schon Absprachen geben, sind diese einzuhalten.

Weiterhin ist zu sondieren, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen das im aktuellen Haushalt eingeplante "Trinkwasserbrunnenprogramm" für die Finanzierung eines Brunnens auf dem Breslauer Platz in Frage kommt.

Der BVV ist über die aktuellen Verhandlungsstände alle drei Monate erstmals im Mai 2018 schriftlich zu berichten.

Begründung:

Die Berliner Wasserbetriebe haben der BI Breslauer Platz ein Angebot über eine Kooperation für eine neue Konzeption und letztlich eine Neuentwicklung eines barrierefreien Brunnens durch die BWB gegeben.

 

Berlin, den 12.02.2018

Jan Rauchfuß                                          Marijke Höppner                

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD       

 

 

           

Antrag 3/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

Betreff: Breslauer Platz endlich aufwerten und Teileinziehungsverfahren umsetzen! II

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bezugnehmend auf die beschlossenen Drucksachen 1577/XIX vom 15.07.2015 „Umwidmungsverfahren Breslauer Platz einleiten“ sowie 1622/XIX vom 16.09.2015 „Sofortige Umsetzung der BVV-Beschlüsse zum Breslauer Platz“ und den darauf folgenden Beschluss des Bezirksamtes vom 29.09.2015, „das Verfahren zur Teileinziehung (der Lauterstraße) nach §4 Berliner Straßengesetz unverzüglich einzuleiten“, diesen Vorgang endlich zum Abschluss zu bringen.

Allerdings müssten noch Voraussetzungen für das Teileinziehungsverfahren geschaffen werden:

  • Einrichtung einer Anlieferzone in der Niedstraße
  • Erneuter Prüfauftrag an die VLB zur Einrichtung einer Kurzparkzone in der Rheinstraße
  • Verkehrszählung mit Geschwindigkeitsmessung im Bereich der Spielstraße

Diese Forderungen werden auch in einer Stellungnahme des Rechtsamts erhoben und als unabdingbar für die Errichtung einer Fußgängerzone angesehen. Weiterhin wird dort die Frage aufgeworfen, worin die wesentliche Verbesserung liegt, dass der jetzt bestehende Zustand (Spielstraße) zugunsten einer Fußgängerzone verändert wird, was ausführlich begründet werden möge.

Der bestehende rechtliche Zustand einer Spielstraße mit Vorrang für den Fußverkehr und Schritttempo für Kfz (weniger als 7 km/h) wird tatsächlich ständig missachtet. Die meisten Fahrzeuge fahren mit 30 km/h, viele sogar mit 50 und mehr km/h durch die Spielstraße. Ein zusätzliches Problem ist die Ampelanlage. Sie erweckt bei Kfz-Nutzer*innen den Anschein sich auf einer „normalen“ Straße zu befinden und durch Beschleunigung die Ampel noch bei Grün zu überqueren.

Diese Ampel muss laut VLB so lange erhalten bleiben, bis die Straße entwidmet worden ist.

Auch sonst wird dieser Abschnitt der Lauterstraße von vielen ortsunkundigen Autofahrer*innen als „normale“ Straße genutzt. Zusätzlich ist festzustellen, dass die seitlichen Buchten links und rechts der Spielstraße sowie die Platzfläche selber vielfach beparkt werden. Das schafft ebenfalls eine Unübersichtlichkeit und gefährdet die Kinder auf der Spielstraße.

Das alles macht die Spielstraße zum Spielen ungeeignet. Kinder wären in einer Fußgängerzone sicherer und besser aufgehoben. Grundsätzlich hat die Beibehaltung der Lauterstraße als öffentlicher Straßenraum fast nur negative Auswirkungen. Die Probleme mit der sog. Spielstraße wurden schon ausführlich dargelegt.

Aber es gibt noch weitaus mehr Nachteile:

Solange die Lauterstraße nicht entwidmet ist, bekommt man das illegale Parken nicht in den Griff. Da helfen weder aufgemalte Linien noch Verkehrsschilder. Bei Weiterbestehen der Spielstraße kann die Gastronomie kein vernünftiges Angebot in Richtung Platz anbieten, d.h. der Platz liegt außer an Markttagen, brach.

Der Breslauer Platz im Zentrum Friedenaus muss endlich aufgewertet werden. Dazu gehört, dass er vom Schicksal einer tristen Verkehrsinsel befreit wird. Dazu ist es unumgänglich, dass die Lauterstraße in diesem Bereich entwidmet wird und eine einheitliche Fußgängerzone als zentraler Platz mit hoher Aufenthaltsqualität entsteht, was sich nicht nur positiv auf die dort vorhandene Gastronomie den Einzelhandel und Dienstleistungen auswirkt, sondern auch in das Umfeld ausstrahlen wird.

Es geht hier um ein gewichtiges städtebauliches Interesse und das Allgemeinwohl. Dabei sind die Interessen der Anlieger durch die Einrichtung einer Liefer- und Kurzparkzone zumindest teilweise gewahrt. Bliebe die Lauterstraße bestehen und gäbe es damit keine durchgängige Fußgängerzone, wären alle o.g. Argumente hinfällig und die positive Entwicklung des Breslauer Platzes auf unabsehbare Zeit gestoppt.

 

Berlin, den 12.02.2018

 

Jan Rauchfuß                         Marijke Höppner                

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD          

 

 

        

Antrag 4/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

Betreff: Dezentrales Regenwassermanagement in alten und neuen Stadtquartieren auch in Tempelhof-Schöneberg voranbringen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob bei neu entstehenden Stadtquartieren und bereits bestehenden des Bezirks die Implementierung eines dezentralen Regenwassermanagements durchführbar ist. Die wesentlichen Eckpunkte des StEP „Klima“ bzw. StEP „Klima Konkret“ sollen anhand des Pilotprojektes „Regenwassermanagement“ im Bezirk verankert werden.
Mögliche Orte, wie:

- Der Cheruskerpark/Gasag Nordspitze

- Die „Neue Mitte Tempelhof“

- Das Fördergebiet Schöneberg-Südkreuz

sollen in die Prüfung aufgenommen werden.

Der BVV ist bis zum Mai 2018 zu berichten.

Begründung:

Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung kann einen Beitrag zur Verbesserung der biologischen Vielfalt leisten; einerseits durch die Schaffung von naturnäheren Abflussverhältnissen in den Fließgewässern, andererseits durch die Schaffung von Lebensräumen vor Ort.
Dort, wo Menge und Güte des anfallenden Regenwassers es erlauben, kann es zur Stützung des Wasserhaushalts genutzt werden und damit auch, um die biologische Vielfalt zu erhalten und zu verbessern.

Die Integration von dezentraler Regenwasserbewirtschaftung ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Konzeptentwicklung der „Neuen Stadtquartiere“. Bei allen Projekten werden bereits in einem frühen Planungsstand die örtlichen Gegebenheiten geprüft und darauf aufbauend zielgerichtet mögliche Maßnahmen dezentraler Regenwasserbewirtschaftung abgeleitet, die im weiteren Planungsverlauf konkretisiert werden. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Senatsverwaltungen sowie den Berliner Wasserbetrieben. Die Belange des Naturschutzes werden im Rahmen der wasserrechtlichen Zulassungsverfahren im Einzelfall geprüft. Soweit erforderlich, werden Zulassungen mit entsprechenden Auflagen versehen.

 

Berlin, den 12.02.2018

 

Jan Rauchfuß                                            Nihan Dönertas                

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

               

 

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