15. Sitzung der BVV-TS am 13.12.2017

Anträge (10)

 

 

 

 

Antrag 1/10 (Gemeinsamer Antrag)

 

Antrag

der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Grüne

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Modulare Systembauten für Kindertagesstätten

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, den Ausbau von Kita-Plätzen auch durch „Mobile Systembauten“ (MOKIP) zu unterstützen.

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie, zusätzlich zu den bisher benannten fünf Grundstücken im bezirklichen Eigentum, weitere Standorte für die Aufstellung von Systembauten für den Kitabetrieb zur Verfügung gestellt werden können.

Dafür ist dem Jugendhilfeausschuss bis zum März 2018 die im Rahmen des SIKO-Verfahrens (soziales Infrastrukturkonzept) identifizierte Grundstücke vorzustellen, die für Kita-Bauten in Frage kommen.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, die notwendigen Schritte zur Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens auf den Grundstücken Riemenschneiderweg 100/Prellerweg 5-7 bzw. Prellerweg 1-3 einzuleiten, um dort weitere 120 Kita-Plätze schaffen zu können.

Der BVV ist hierzu bis März 2018 zu berichten bzw. ein Zwischenbericht zu erstatten.

 

Begründung:

Ggf. mündlich

 

Berlin, den  04.12.2017

 

Jan Rauchfuß                                              Kevin Kühnert                                                                                                                                                             

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

Rainer Penk                                                 Marius Feldkamp

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion                          

 

 

 

Antrag 2/10

 

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Runden Tisch Obdachlosigkeit im Bezirk fortsetzen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, den 2015 ins Leben gerufenen Runden Tisch zum Thema Obdachlosigkeit im Bezirk fortzusetzen. Die bisherigen Akteure (zuständige Abteilungen des Bezirksamts, Träger der Obdachlosenhilfe im Bezirk, Rettungsdienste, Vertreter der Obdachlosen, Vertreter der Krankenhäuser und städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Vertreter der Fraktionen der BVV, anlassbezogene Vertreter, zum Bsp. Polizei, Jobcenter, Kirchengemeinden) sind wieder einzubeziehen. Themen sollen u.a. sein:

  • aktuelle Entwicklungen bei Obdachlosigkeit und Kältehilfe im Bezirk
  • Bekämpfung von Obdachlosigkeit über die aktuelle Kältehilfe-Periode hinaus
  • mehr aufsuchende Hilfeangebote in mehreren Sprachen im Bezirk
  • mögliche Synergien mit anderen Trägern des Kiezlebens (wie beispielsweise das Mehrgenerationenhaus)
  • Abbau von Hindernissen bei der Nutzung von Hilfsangeboten
  • Gruppenbezogene Hilfsangebote
  • Stärkere Bekanntmachung von Hilfsangeboten im Bezirk

Der BVV ist bis März 2018 zu berichten.

Begründung:

Der Runde Tisch Obdachlosigkeit hat 2015 und 2016 getagt. Es wurde unter anderem ein Forderungskatalog erarbeitet. Viele der Forderungen richteten sich zwar an die Landesebene (und wurden teilweise dort durch die rot-rot-grüne Koalition bereits angegangen), aber im Bezirk gibt es auch aktuelle Entwicklungen. So hat sich seit der letzten Sitzung des Runden Tisches 2016 die Situation beispielsweise in der Kältehilfe stark verändert. Berlinweit werden mehr Kältehilfeplätze angestrebt, das wirkt sich auf die Akteure des Runden Tisches aus.

Die Teilnehmer*innen des Runden Tisches sind Expert*innen auf ihrem jeweiligen Gebiet. Eine kontinuierliche Vernetzung zum Thema Obdachlosigkeit (mindestens 1x jährlich) hilft, in Akut-Situationen besser gemeinsam reagieren zu können.

 

Berlin, den  04.12.2017

Jan Rauchfuß                        Wiebke Neumann                                                                                                                                                             

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

                                                                             

 

Antrag 3/10

 

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Mehr Kältehilfeplätze in Tempelhof-Schöneberg - akut und langfristig

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich für mehr Kältehilfeplätze im Bezirk einzusetzen und intensiv nach weiteren Standorten zu suchen. Dies gilt sowohl akut für die aktuelle Kälteperiode als auch langfristig für die nächsten Jahre.

Für mögliche Kältehilfeplätze gilt: sie sollten dezentral innerhalb des S-Bahn-Ringes liegen.

Die BVV ersucht das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung, den zuständigen Stellen im Bezirk und möglichen Trägern folgende Optionen zu prüfen:

  • Temporäre Errichtung von Traglufthallen am Rand des Tempelhofer Feldes für weitere Kältehilfeplätze.
  • Temporäre Errichtung von Traglufthallen auf dem Gelände des Güterbahnhofs Tempelhof.
  • Weitere Standorte für dezentrale Kältehilfeplätze im Bezirk.

Bei der Prüfung ist besonders auf folgende Punkte zu achten:

  • Gesundheits- und Hygieneversorgung unter den Vorgaben des Gesundheitsamtes
  • Möglichkeiten für Plätze für Frauen
  • Maximale Platzanzahl je möglicher Option (z.B. in Traglufthallen)
  • Kurzfristige Möglichkeit der Einrichtung sowie
  • Langfristige Nutzungsmöglichkeit für die kommenden Kältehilfeperioden

Der BVV ist bis zum 28. Februar 2018 zu berichten.

 

Begründung:

Die sinkenden Temperaturen verschärfen in jedem Winter das Thema Obdachlosigkeit und können Lebensgefahr bedeuten. Hier leistet die Kältehilfe eine wichtige Arbeit, um Menschen zumindest nachts vor der Kälte zu schützen. Im Laufe der aktuellen Kältehilfeperiode 2017/2018 werden 1.000 Kältehilfeplätze berlinweit angestrebt. Land, Träger und Betroffene sind sich einig: das ist noch nicht genug. Daher ist mit dem aktuellen Haushaltsentwurf 2018/2019 angestrebt, auf 1.500 Plätze aufzustocken und einen Teil der Plätze auch im Oktober und April zur Verfügung zu stellen.

Dies bedeutet auch eine größere Verantwortung und Verpflichtung vor allem der Innenstadtbezirke. Tempelhof-Schöneberg sollte hier mit gutem Beispiel voran gehen und die Suche nach geeigneten Plätzen und Flächen intensivieren. Es muss auch für die kommenden Kältehilfeperioden ausreichend Plätze im Bezirk geben. Die Nutzung des Hangars 4 ist nur eine vorübergehende. Ein Rückgang der Kältehilfeplätze im Bezirk auf die ursprünglich 15 Plätze wäre keine Lösung.

Auch wenn bereits nach Möglichkeiten im Bezirk gesucht wurde und wird, müssen diese Bemühungen mit Blick auf den gestiegenen Bedarf intensiviert werden. Einige Antworten aus dem Jahr 2015 auf einen BVV-Antrag zu möglichen Flächen für Traglufthallen haben sich mittlerweile überholt und könnten heute anders ausfallen (siehe MzK zur Drs. 1342/XIX).

Natürlich ist die Kältehilfe immer nur eine Notfallhilfe, um Menschen vor dem Erfrieren bzw. den gesundheitlichen Auswirkungen der Kälte zu schützen. Gleichzeitig müssen alle Ebenen und Stellen weiter daran arbeiten, Obdachlosigkeit präventiv zu vermeiden und obdachlose Menschen beim Weg aus der Obdachlosigkeit zu unterstützen.

 

Berlin, den  04.12.2017

 

Jan Rauchfuß                      Wiebke Neumann                                                                                                                                                             

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

                                                                             

Antrag 4/10

 

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Wohnungsbaugrundstücke in Mariendorf aktivieren

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, auf Grundlage der Drucksache 1795/XIX das Grundstück Am Heidefriedhof / westl. Seite (Flurstück 165) kurzfristig zum Zwecke einer Wohnbebauung durch eine kommunale Gesellschaft an die zuständige Stelle des Landes abzugeben.

Ferner ersucht die BVV das Bezirksamt, auf gleicher Grundlage im Bereich Südseite der Reißeckstraße eine Abtrennung der zukünftigen Wohnbaufläche vom Grundstück des Heidefriedhofs vorzunehmen (betreffende Fläche bislang nicht zu Bestattungszwecken genutzt) und diese mit der gleichen Zielstellung ebenfalls an die zuständige Stelle des Landes abzugeben.

Das Planungsrecht ist vorhabenbezogen zu entwickeln, soweit nicht bereits gegeben,

 

Begründung:

Die Flächen sind voll erschlossen, für dringend benötigten Wohnungsbau bestens geeignet und kurzfristig verfügbar.

 

Berlin, den  04.12.2017

 

Jan Rauchfuß                   Christoph Götz                                                                                                                                                             

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

Antrag 5/10

 

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Private Herbstlaubentsorgung besser regeln

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass das System der privaten Herbstlaubentsorgung zukünftig besser geregelt und Missbrauch entgegen gewirkt wird.

Das System (aktuell: für 4 EUR käuflich zu erwerbende Entsorgungssäcke mit Erstattung  von je 1 EUR bei Selbst-Rückgabe am Recyclinghof, sonst Abfuhr durch BSR vom Straßenrand) soll dabei so geändert werden, dass bei der Rückgabe der gefüllten Laubsäcke am Recyclinghof zukünftig nur noch für solche Säcke Geld ausgezahlt wird, die unzerstört sowie mittels eines zukünftig mitzuliefernden Versiegelungsbands verschlossen sind.

 

Begründung:

Es haben sich private Sammler etabliert, die mit Fahrzeugen die gefüllten Säcke in großer Zahl vom Straßenrand einsammeln und zum Recyclinghof transportieren um dort das Pfand von je 1 EUR einzunehmen – was soweit nicht zu beanstanden ist. Um die Kapazität zu steigern öffnen einige Sammler jedoch die Säcke und entleeren einen großen Teil des Laubes illegal an wenig kontrollierten Stellen im öffentlichen Land (komplett entleerte Säcke werden von der BSR nicht mehr zurückgenommen). Es entstehen teils größere Ablagerungen, die letztlich auf Kosten der Allgemeinheit abgefahren werden müssen. Diese Praxis schadet damit der Allgemeinheit und erzeugt Verdruss bei den Bürgerinnen und Bürgern, die die Säcke zwecks geregelter Entsorgung erwerben.

 

Berlin, den  04.12.2017

 

Jan Rauchfuß                        Christoph Götz                                                                                                                                                             

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

Antrag 6/10

 

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Entsorgungskonzept für Alttextilien

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, gegenüber den zuständigen Stellen des Landes anzuregen, dass ein landesweites Verwertungskonzept für Alttextilien durch die Berliner Stadtreinigung (BSR) eingerichtet wird.

 

Begründung:

Nach erfolgreicher Abräumung der illegalen Entsorgungscontainer privater Aufsteller zeigt sich im Bezirk ein Engpass bei der Entsorgung von Alttextilien.  In der Folge werden  Alttextilien vermehrt über den Hausmüll entsorgt oder an den überfüllten verbliebenen Standorten (z.B. Kirchlicher Träger) abgelagert.

 

Berlin, den  04.12.2017

 

Jan Rauchfuß                              Christoph Götz                                                                                                                                                             

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

                                                                             

Antrag 7/10

 

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Tempelhof-Schöneberg im Projekt „GIS-BROKER-Framework“ beteiligen  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, den Internetauftritt des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg um einen Geodatenservice (GDS) insbesondere der GIS-BROKER-Framework zu erweitern.
Der Internetauftritt der Geodatenauskunft von Tempelhof-Schöneberg könnte somit auf die Basistechnologie des GIS Brokers ergänzt werden. Sie würden z.B. topographische und thematische Karten des Bezirkes präsentieren. In einem sog. „Viewer“ können dann bezirksspezifische Karten angesehen, überlagert und mit Sachdaten verknüpft werden. Via Dossier- funktion können umfangreiche Informationen für ein Grundstück abgerufen werden.

Der BVV ist bis April 2018 zu berichten.
 

Begründung:

Der FIS-Broker ist ein umfangreicher Geodatenkatalog und bietet Karten, Pläne und andere Daten mit Raumbezug aus Berlin. „GIS-BROKER-Framework“ ist ein weiterentwickeltes Konzept des „FIS-Broker“.
Der Anbieter (SRP GmbH) stellt dem Bezirk den GIS-BROKER auf einem eigenen Webserver zur Verfügung. Damit können bezirksspezifische Internetauftritte (insbesondere zur Präsentation von Geodaten) auf die Funktionalität des GIS-BROKERS zurückgreifen und ihre Daten mit den Daten z.B. anderer Anbieter kombinieren.

 

Berlin, den  04.12.2017

 

Jan Rauchfuß                         Nihan Dönertas                                                                                                                                                             

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

Antrag 8/10

 

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Elektronisches Genehmigungsverfahren zur Sondernutzung von Straßenland (eGeStra) in Tempelhof-Schöneberg ermöglichen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg ersucht das Bezirksamt zu prüfen, das elektronische Genehmigungsverfahren zur Sondernutzung von Straßenland (eGeStra) in Tempelhof-Schöneberg einzuführen.
Der BVV ist bis zum April 2018 zu berichten.

 

Begründung:

Das Projekt „eGeStra“ implementiert ein elektronisches Genehmigungsverfahren für die Sondernutzung von Straßenland in allen Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden. Es umfasst das zeitweise Aufstellen von Halteverbotsschildern bei Umzügen ebenso wie die Einrichtung komplexer Baustellen und soll wesentlich zu einer besseren Koordinierung der Baustellen in Berlin beitragen. Die medienbruchfreie Abwicklung ist insbesondere für Unternehmen eine deutliche Entlastung. Über das Internetportal der Bürgerämter erfolgt auch eine automatisierte Benutzerführung mit Fehler- und Plausibilitätskontrolle.

Dies sorgt dafür, dass die Anträge im Regelfall vollständig und korrekt ausgefüllt

an die Behörden gehen. Die Bezirke Spandau und Reinickendorf sind die Pilotbezirke der elektronischen Antragsbearbeitung nach § 12 BerlStrG. Die BerlinerWasserbetriebe haben die ersten Testanträge erfolgreich über die Webservice-Schnittstelle gestellt und diese wurden in den Pilotbezirken bearbeitet.

 

Berlin, den  04.12.2017

 

Jan Rauchfuß                            Nihan Dönertas                                                                                                                                                             

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

Antrag 9/10

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Online-Beantragung für Bewohnerparkausweise in Tempelhof-Schöneberg ermöglichen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, im Rahmen der neuen Parkraumbewirtschaftungszone „Schöneberger Norden“ die Online – Beantragung für Bewohnerparkausweise zu ermöglichen.
Bürgerinnen und Bürger sollen dann einen Bewohnerparkausweis online über das Serviceportal „service.berlin.de“ beantragen können, der dann medienbruchfrei durch die Verwaltung bearbeitet und beschieden werden kann.


Begründung:

Heutige technische Möglichkeiten lassen einen vielfältigen rechtskonformen Ersatz von Formerfordernissen zu. Ziel des Senats im Zuge der „ServiceStadt Berlin“ ist es, Formerfordernisse (z.B. persönliches Erscheinen und Unterschrift) auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren und dabei durch Berücksichtigung zugelassener technischer Möglichkeiten die Regelungen auf den tatsächlichen Regelungszweck zu reduzieren.
 

Berlin, den  04.12.2017

 

Jan Rauchfuß                   Nihan Dönertas                                                                                                                                                             

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

Antrag 10/10

 

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Übergang für mobilitätseingeschränkte Menschen gegen Falschparker sichern

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die für mobilitätseingeschränkte Menschen errichtete Querungshilfe über die Passauer Straße in Höhe des Seniorenwohnhauses „Tertianum“, die zurzeit beidseitig nur aus einer aufgemalten Sperrfläche besteht, physisch gegen Falschparker zu sichern.

 

Begründung:

Die Sperrfläche wird insbesondere zu den Geschäftszeiten durch Falschparker verstellt, so dass gehbehinderte Menschen in Gefahr gebracht werden oder am Überqueren der Straße gehindert werden.

 

Berlin, den  04.12.2017

 

Jan Rauchfuß                                     Axel Seltz                                                                      

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

 

 

 

           

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